Hintergrundinformationen zu einem Problemthema
von Nur Ali (Q1)

In letzter Zeit steht das Thema „Organspende“ hoch im Kurs, besonders was die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland angeht. Was außer Frage steht, ist, dass die Transplantation von Organen Leben retten kann. Etwa 9.500 Menschen stehen allein in Deutschland auf der Warteliste für ein oder mehrere Spenderorgan/e. Die Meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere. Trotz der Tatsache, dass in Deutschland die Zahlen der Organspender/innen im Jahre 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 20% zugenommen haben, sind im Jahr 2018 901 auf der Warteliste verzeichnete Personen verstorben. Deutschland verzeichnet mit 11,5 Spendern pro eine Million Einwohner die niedrigste Spenderquote europaweit. Dabei liegt Deutschland mit den meisten Eintragungen auf der Warteliste an der Spitze aller europäischen Staaten. Wir haben also einen höheren Bedarf an transplantationsfähigen Organen, als es Spender/innen gibt, die diesen Bedarf decken könnten. Und genau deshalb gibt es jedes Jahr viele Menschen, die aufgrund fehlender Spendebereitschaft sterben.
Dafür kann es viele Gründe geben, sowohl gesetzliche als auch medizinische. Aber welche gesundheitlichen Voraussetzungen muss man erfüllen, um Spender/in werden zu dürfen? Die gute Nachricht ist, dass es nur sehr wenige Krankheiten gibt, die einen Menschen als Spender/in ausschließen können. Auch entfällt bei der Organspende ein einzuhaltendes Höchstalter. Die erste medizinische Voraussetzung stellt der ärztlich festgestellte Hirntod dar.

Beim Hirntod handelt es sich um die vollkommene und vollständige sowie unumkehrbare Einstellung aller Hirnfunktionen. Dieser ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, beispielsweise durch eine Hirnblutung oder einen Hirntumor ausgelöst. Der Mensch selbst ist also tot. Nur der Körper kann durch aufwendige, medizinische Maßnahmen, durch künstliches Aufrechterhalten des Herz-Kreislauf-Systems, weiter funktionieren. Das ist auch notwendig, um die betroffenen Organe zu durchbluten und funktionsfähig zu halten, bis sie transplantiert werden können. Nach dem Hirntod stellen Mediziner im Einzelfall noch einmal fest, ob der Gesundheitszustand der verstorbenen Person eine Transplantation auch wirklich zulässt. Dies begrenzt mögliche Organspenden. Benannter Faktor kann einer der Gründe sein, warum es in Deutschland solch eine große Diskrepanz zwischen Spendern und Empfängern gibt. Wenigstens ist es beim Spenden von Gewebe etwas einfacher, denn hier ist eine permanente Durchblutung nicht notwendig. Das Gewebe kann 72 Stunden nach Stillstand des Herz-Kreislauf-Systems immer noch gespendet werden.
Doch nicht nur postmortale Transplantationen sind möglich. Auch Lebendorganspenden können durchgeführt werden. Hier wird ein Organ oder ein Organteil auf einen Patienten oder eine Patientin übertragen. Oberste Priorität haben hier die Sicherheit von Spender und des Empfänger. Bei der Lebendorganspende herrschen also strengere Voraussetzungen als bei der postmortalen Organspende. Der Spender/die Spenderin muss volljährig und einwilligungsfähig, aufgeklärt, für die Organentnahme geeignet sein und darf nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet werden. Eine Lebendorganspende wird außerdem nur dann durchgeführt, wenn kein postmortales Organ zur Verfügung steht.
Die wohl wichtigste, gesetzliche Bestimmung und die Voraussetzung dafür, dass eine Transplantation überhaupt durchgeführt werden darf, ist die Einverständniserklärung des Spenders oder der Spenderin. Dies gilt sowohl für die postmortale Organspende, als auch für die Lebendorganspende. Doch hier möchte ich mich voll und ganz auf die postmortale Organspende konzentrieren, da der Spender/die Spenderin zum Zeitpunkt der Transplantation tot ist und die gesetzliche Lage dadurch kompliziertere Bestimmungen und Richtlinien nach sich zieht.
Es gibt drei verschiedene Gesetze zur Regelung der Organspende. In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Hier werden Bürgerinnen und Bürger regelmäßig mit neutralen und ergebnisoffenen Informationen über die Organspende versorgt, sodass sie selbst eine sichere Entscheidung treffen können, ob sie Organspender/in werden möchten oder nicht. In anderen Ländern gilt wiederrum die erweiterte Zustimmungslösung. Es wird keiner zu einer Entscheidung gezwungen und wer nach dem Tod weder in Form eines Organspenderausweises, noch in Form einer Patientenverfügung der Entnahme der eigenen Organe oder des Gewebes zugestimmt hat, wird auch kein/e Spender/in. Falls es keine Dokumente oder Ähnliches über die Entscheidung des Verstorbenen geben sollte, können auch Angehörige im Sinne des Verstorbenen/der Verstorbenen entscheiden. Als Letzes gibt es noch die Regelung in Form einer Widerspruchslösung. Wenn hier die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht eindeutig widersprochen, also das Spenden der eigenen Organe und des Gewebes nicht schriftlich abgelehnt hat, wird diese automatisch Spender/Spenderin. Auch hier können Angehörige im Zweifelsfall entscheiden und den möglichen Entschluss fassen, dass die Person kein Spender/keine Spenderin wird. Zu wissen, in welchem Land welche Regelungen gelten ist sehr wichtig, denn: Wenn man stirbt, gelten die Regelungen zur Organspende des Landes, in welchem man sich gerade aufhält. Nicht die des Heimatlandes! Das bedeutet, wenn man als deutscher Staatsangehöriger in Spanien einen Hirntod erleidet, gilt für die verstorbene Person die in Spanien herrschende Widerspruchslösung und nicht die in Deutschland festgelegte Entscheidungslösung.
Apropos Spanien: Sehr interessant ist hier, dass dieses Land zu den europäischen Staaten mit den meisten Spendern/Spenderinnen gehört. Allein im Jahre 2017 waren es ca. 46,9 Organspender pro eine Million Einwohner. In Deutschland waren es im gleichen Jahr lediglich 9,7 Spender (vgl. https://www.organspende-info.de/start.html).
Momentan gibt es in Deutschland Diskussionen um eine mögliche Gesetzesreform zur Regelung der Organspende. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar im Auftrag der Deutschen Stiftung Patientenschutz sei jeder dritte Deutsche mit dem System der Organspende unzufrieden. Dies betreffe nicht nur die Gesetze zur Regelung der Organspende, sondern auch das Vertrauen, die Gerechtigkeit und die Informationen, die von den befragten Bürgerinnen und Bürgern als mangelhaft angesehen werden. Besonders viel Misstrauen soll auch der Todesfeststellung geschenkt werden sowie den Abläufen zur Organentnahme. Laut der oben genannten Umfrage seien lediglich 50% der Befragten mit dem aktuell geltenden System zufrieden und würden es als gerecht empfinden. Von den über 60-Jährigen gaben sogar nur 44% an, dass sie zufrieden seien (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/heute/umfrage-zum-tag-der-organspende-jeder-dritte-haelt-spendesystem-fuer-ungerecht-100.html). Eine Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (SPD) und Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) hat am 01.04.2019 einen parteiübergreifenden Vorschlag unterbreitet. Dabei handelt es sich um die vorgeschlagene Einführung einer sogenannten doppelten Widerspruchslösung. Laut des in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfs, Stand ist der 19.03.2019, lautet § 1 Absatz 1 wie folgt: „Ziel des Gesetzes ist es, die Organspende zu fördern. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass den Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind, geholfen werden kann. Daher gilt grundsätzlich jede Person als Organ- und Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor“ (vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2019/widerspruchsloesung.html).
Da es sich bei dieser Diskussion um eine Abwägungsfrage handelt, werden Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen vorgestellt, über die dann im Bundestag nach einer ausführlichen Debatte abgestimmt wird.
Am Ende steht jedoch immer noch eines fest: Organspenden rettet Leben! Und genau deshalb ist es unsere Pflicht, uns wenigstens darüber zu informieren und uns mit dem Thema auseinanderzusetzen. Eine Entscheidung zu treffen ist immer besser als einfach weg zu sehen. Was für eine Entscheidung man am Ende trifft, liegt ganz im eigenen Ermessen. Demokratie bedeutet nicht nur, dass der Einzelne eine Stimme hat. Es bedeutet auch, dass wir als Gruppe, als Gemeinschaft, eine Stimme haben. Und daher gehört es zu unseren menschlichen Pflichten, uns gegenseitig zu helfen.
Und wenn noch ein weiterer Schlenker in Richtung Politik erlaubt sei, hier abschließend ein Ratschlag: Geht wählen! Und falls ihr noch minderjährig seit: Nehmt euch vor, später zu wählen!Denn nur so habt ihr Einfluss auf parlamentarische Mehrheiten, die dann über so wichtige Themen wie die Neuregelung der Organspende entscheiden.