„offbeat“, die Landesverfassung und deren
künstlerische Umsetzung
von offbeat (Abi 2021, Q1, EPh)
„Woran müsst ihr denken, wenn ihr das Wort ‚Verfassung‘ hört?“, fragt Rouven Rossol, Verfassungs-Coach des niedersächsischen Landtags. „Maaßen im Verfassungsschutz“, „(vernachlässigte) Rechtsstaatsprinzipien“, aber auch „Freiheit“ und „Sicherheit“ waren unsere ersten Antworten. „Erstmal
scheint die niedersächsische Landesverfassung weit weg“ und „was steht da eigentlich drin?“
Beim ersten Coaching im Rahmen eines Contests des Landtags hat „offbeat“ einen ersten Blick auf die Verfassung unseres Bundeslands geworfen. Die Challenge: einen Song zu schreiben – über die niedersächsische Landesverfassung. Zugegeben, fast niemand setzt sich freiwillig mit Gesetzestexten auseinander, erst recht nicht in unserem Alter. Sie zu lesen ist einschläfernd. Deutschlehrer würden die immer gleichen Satzanfänge und die wenigen Adjektive bemängeln.
Schnell wurde allerdings klar, dass im Musikhaus zwischen Rouven, Piet, Jonas, Moritz, Hannes, Lukas, Mattes und 10 gedruckten Versionen der niedersächsischen Landesverfassung nicht nur einiges an Interesse steht, sondern auch haufenweise Meinung. Also genug Material für emotional aufgeladene Songs. Trotzdem bleibt die Herausforderung groß, einen eher stumpfen Text zu genug zu emotionalisieren, dass der Zuhörer einen Zugang bekommt.
In einer engen (demokratischen!) Entscheidung hat sich offbeat für Artikel 4a der Landesverfassung entschieden.
Artikel 4a ¹
Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
(1) Kinder und Jugendliche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer
Würde und gewaltfreie Erziehung.
(2) Wer Kinder und Jugendliche erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und
Rücksichtnahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge.
(3) Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.
Der Artikel: Common Sense. Eigentlich sollte es klar sein, dass jedes Kind, jeder Jugendlicher zu schützen ist – vor (psychischer) Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung. Um so besser, dass dies in den Grundrechten der Verfassung verankert ist. Schnell war uns jedoch klar, dass es häufig nicht so einfach ist. Es scheitert an der Umsetzung. Es ist z.B. ein bekanntes Problem, dass es trotz immer größerer psychischer Belastungen von Kindern und Jugendlichen² in der Pandemie stets zu wenig Therapieplätze gibt.³ Der oft sowieso schon schwere Schritt, Hilfe zu suchen, wird noch härter, wenn Therapeutin nach Therapeut eine Absage erteilt. Die Alternative sind Eltern und Lehrer, die in unserer Wahrnehmung aber kaum genug Sensibilität und Verständnis für uns aufbringen. Auch dort will „offbeat“ Kritik üben. Doch wie viel Kritik ist angemessen?
Im Rahmen des Contests des Landtags war ein kritischer Umgang mit dem Material und dessen Implikationen gewünscht – das passt zu uns, sagen wir.
„offbeat“ nimmt immer erst einmal eine kritische Haltung ein. Nicht zuletzt haben wir eine Verantwortung, unsere Bubble zu repräsentieren. Wenn also in unserer Wahrnehmung ein Missstand existiert, gilt es, ihn aufzuzeigen. Das kritische Denken, das uns in Politik und Geschichte beigebracht wird, gilt es nun umzusetzen.
Das Ergebnis unserer Auseinandersetzung mit der niedersächsischen Landesverfassung dürfen wir euch am 11. Juni 2022 auf dem 37. „Tag der Niedersachsen“ auf der großen Bühne am Landtag in Hannover zeigen! Bis dahin folgt uns auf Instagram, um nichts weiter zu verpassen: @offbeatmusik.
Weitere „offbeat“-Termine:
22.04. Lokschuppen Jever
12.08. Altstadtfest Jever
[1] Niedersächsische Landesverfassung. https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/
bsvorisprod.psml;jsessionid=07F0E5C217935EA50C390DFF06CD8FBD.jp21?
showdoccase=1&doc.id=jlr-VerfNDV3Art57&doc.part=X#jlr-VerfNDV4Art4a 18.02.22
[2] COPSY-Studie: Psychische Belastung von Jugendlichen und Kindern weiterhin hoch – aber leicht rückläufig. https://www.uke.de/allgemein/presse/pressemitteilungen/detailseite_116483.html. 18.02.22
[3] Spiegel Online: Psychotherapie-Plätze: „Kranke zweifeln oft, ob ihnen Hilfe zusteht“. https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/psychotherapie-plaetze-kranke-zweifeln-oft-ob-ihnenhilfe-zusteht-a-1259713.html. 18.02.22